Aus Gründen der Sicherheit der Fußgänger und anderer Verkehrsteilnehmer werden alle Grundstücksbesitzer aufgerufen, regelmäßig ihre Anpflanzungen zu überprüfen und wenn notwendig, die überhängenden Äste und Sträucher an den Straßen und Geh- bzw. Radwegen zurückzuschneiden. Die Lichtraumprofile des öffentlichen Verkehrsraums sind unbedingt frei zu halten.
In diesem Zusammenhang dürfen wir alle Grundstücksbesitzer auf ihre Verkehrssicherungspflicht und Schadensersatzpflicht bei Unfällen oder Beschädigungen an Fahrzeugen etc. hinweisen. Sollten Verkehrsteilnehmer durch die Anpflanzungen gefährdet sein, ist ein Rückschnitt zwingend notwendig.
Der Markt Burtenbach weist zudem auf die bestehende Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen im Gemeindegebiet Burtenbach hin.
Danach haben die Eigentümer oder die dinglich Nutzungsberechtigten (Mieter, Pächter) von Grundstücken die Geh- und Radwege und die innerhalb der Reinigungsfläche befindlichen Fahrbahnen (einschließlich der Parkstreifen) vor ihren Grundstücken von Unrat, Staub und Schmutz freizuhalten.
Im Interesse eines sauberen Ortsbildes wird gebeten, der regelmäßigen Kehr- und Reinigungspflicht nachzukommen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe, um unsere Gemeinde sauber und lebenswert zu halten.