vom 11.10.2022 11:55:37 Uhr

Weihnachtsmarkt auf dem neuen Marktplatz und Bohnackergelände mit Gewölbe

Als wir Anfang Dezember 2019 unseren traditionellen Weihnachtsmarkt abhielten, konnte niemand ahnen, dass es drei Jahre dauern werden sollte, bis wir wieder unsere Tore öffnen können. Viel zu lang haben uns die Bestimmungen zur Corona-Pandemie unzählige Einschränkungen in den verschiedensten Bereichen unseres täglichen Lebens, auch bei öffentlichen Veranstaltungen, aufgebürdet.

Umso mehr freue ich mich darüber, dass wir zusammen mit den teilnehmenden Vereinen heuer am 2. Adventswochenende endlich wieder unseren allseits beliebten Weihnachtsmarkt durchführen können. Seine besondere, heimelige Atmosphäre bietet uns die Möglichkeit, sich fernab von der Hektik des Alltags auf die schönste Zeit des Jahres einstimmen zu lassen.

Ich danke allen, die zum Gelingen des Weihnachtsmarktes 2022 beitragen werden, insbesondere unserem Organisationsteam, den Budenbetreibern und Ausstellern, sowie den Mitwirkenden aus den örtlichen Vereinen. Ohne Ihr Zutun und Ihre Unterstützung könnte dieser Weihnachtsmarkt nicht existieren. Deshalb bin ich mir sicher, dass er auch heuer wieder ein voller Erfolg werden wird.

Gleichzeitig bedanke ich mich bei allen, die unseren Weihnachtsmarkt besuchen kommen und wünsche Ihnen ein paar schöne Stunden auf unserem Weihnachtsmarkt sowie eine friedvolle, besinnliche Adventszeit.

 

Ihr Roland Kempfle

  1. Bürgermeister

vom 01.06.2022 13:45:05 Uhr

Informationsveranstaltung zur Grundsteuerreform 2022 - Grundsteuerformulare für die Grundsteuerreform sind jetzt verfügbar

Das Finanzamt Günzburg lädt alle Bürgerinnen und Bürger der Marktgemeinde Burtenbach und den umliegenden Gemeinden zu einer kostenlosen Informationsveranstaltung zur Grundsteuerreform 2022 ein.

Stadt Krumbach am Dienstag, den 14.06.2022 um 18:00 Uhr im Stadtsaal Krumbach, Dr.-Schlögl-Str. 15, 86381 Krumbach (Schwaben),

Stadt Günzburg am Mittwoch, den 29.06.2022 um 18:00 Uhr im Forum am Hofgarten, Jahnstraße 2, 89312 Günzburg.

Die Veranstaltungen stehen allen Bürgerinnen und Bürgern der umliegenden Gemeinden offen.

Die bayerischen Grundsteuervordrucke in der grauen Variante zum Ausfüllen am PC sind ab sofort auf www.grundsteuer.bayern.de freigeschaltet. Die Grundsteuervordrucke können ausgedruckt, anschließend unterschrieben und ab dem 01.Juli 2022 bis zum 31.Oktober 2022 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Formulare nicht handschriftlich ausgefüllt werden dürfen, da dies zu Problemen beim späteren Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann.

Sofern Steuerpflichtige ihre Erklärungen handschriftlich ausfüllen wollen, können sie die Papiervordrucke verwenden, die ab dem 01. Juli 2022 in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern zu Verfügung gestellt werden. 

vom 03.05.2022 07:52:26 Uhr

Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern

Neuregelung der Grundsteuer

Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.

Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.

Wie läuft das Verfahren ab?

Das bisher bekannte, dreistufige Verfahren bleibt weiter erhalten. Eigentümerinnen und Eigentümer haben eine sog. Grundsteuererklärung abzugeben. Das Finanzamt stellt auf Basis der erklärten Angaben den sog. Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Kommune. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten über die getroffene Feststellung des Finanzamtes einen Bescheid, sog. Grundsteuermessbescheid. Der durch das Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag wird dann von der Kommune mit dem sog. Hebesatz multipliziert. Den Hebesatz bestimmt jede Kommune selbst. Die tatsächlich nach neuem Recht zu zahlende Grundsteuer wird den Eigentümerinnen und Eigentümern in Form eines Bescheids, sog. Grundsteuerbescheid, von der Kommune mitgeteilt. Sie ist ab dem Jahr 2025 von den Eigentümerinnen und Eigentümern an die Kommune zu bezahlen.


Was bedeutet die Neuregelung für Sie?

Waren Sie am 1. Januar 2022 Eigentümerin bzw. Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern?

 

Dann aufgepasst:

Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben.
Hierzu werden Sie durch Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamt für Steuern im Frühjahr 2022 öffentlich aufgefordert.

Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am 1. Januar 2022 maßgeblich, sog. Stichtag.


Was ist zu tun?

Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER – Ihr

Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben.

Sofern Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.
Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier einreichen. Die Vordrucke hierfür finden Sie ab dem 1. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, in Ihrem Finanzamt Günzburg oder in der Marktgemeinde Burtenbach. 

Bitte halten Sie die Abgabefrist ein.


Sie sind steuerlich beraten?

Selbstverständlich kann die Grundsteuererklärung auch durch Ihre steuerliche Vertretung erfolgen.


Sie haben Eigentum in anderen Bundesländern?

Für Grundvermögen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in anderen Bundesländern gelten andere Regelungen für die Erklärungsabgabe als in Bayern.
Informationen stehen unter www.grundsteuerreform.de zur Verfügung.

 

Sie benötigen weitere Informationen oder Unterstützung?

Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter www.grundsteuer.bayern.de


Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr auch telefonisch für Sie erreichbar: 089 – 30 70 00 77

In Bayern gilt es, rund 6,3 Mio. Feststellungen zu treffen – aufgrund der Menge der zu bearbeitenden Grundsteuererklärungen sehen Sie bitte von Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Grundsteuererklärung ab.

Auch die Gemeindeverwaltung steht bei Fragen hierzu gerne zur Verfügung.

Anlage: 9823-grundsteuer-neu.jpg

vom 01.04.2022 10:02:53 Uhr

Vollzug des Tierseuchenrechts; Bekämpfung der Newcastle-Krankheit (ND); Impfung von Hühnern und Puten im Landkreis Günzburg

Das Landratsamt Günzburg weist Hühner- und Putenhalter darauf hin, dass alle Hühner und Puten der Impfpflicht gegen Newcastle-Krankheit unterliegen und
am Samstag, den 7. Mai 2022 nachzuimpfen sind. Eine Änderung des Impftermins durch den zuständigen Tierarzt ist möglich.
Der Impfstoff ist von den Haltern zu dem vom zuständigen praktischen Tierarzt bestimmten Zeitpunkt bei diesem abzuholen.
Merkblätter über die Impfpflicht und Kontaktdaten der Tierärzte, welche Impfstoff abgeben, können bei Bedarf beim Landratsamt Günzburg, An der Kapuzinermauer 1, Zimmer-Nr. 1.13, Tel.-Nr. 08221-95 723, angefordert werden oder im Internet unter www.landkreis-guenzburg.de unter der Rubrik Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Artikel Impfung gegen Newcastle-Krankheit, aufgerufen werden.

vom 14.01.2022 11:11:58 Uhr

Vollzug des Tierseuchenrechts; Bekämpfung der Newcastle-Krankheit (ND); Impfung von Hühnern und Puten im Landkreis Günzburg

Das Landratsamt Günzburg weist Hühner- und Putenhalter darauf hin, dass alle Hühner und Puten der Impfpflicht gegen Newcastle-Krankheit unterliegen und am Samstag, den 5. Februar 2022
nachzuimpfen sind. Eine Änderung des Impftermins durch den zuständigen Tierarzt ist möglich.

Der Impfstoff ist von den Haltern zu dem vom zuständigen praktischen Tierarzt bestimmten Zeitpunkt bei diesem abzuholen.

Merkblätter über die Impfpflicht und Kontaktdaten der Tierärzte, welche Impfstoff abgeben, können bei Bedarf beim
Landratsamt Günzburg, An der Kapuzinermauer 1, Zimmer-Nr. 1.13, Tel.-Nr. 08221-95 723, angefordert werden oder im
Internet unter www.landkreis-guenzburg.de unter der Rubrik Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Artikel Impfung
gegen Newcastle-Krankheit, aufgerufen werden.

vom 12.01.2022 08:49:05 Uhr

Zensus 2022 - Interviewer gesucht

Im Jahr 2022 findet in Deutschland der Zensus - besser bekannt als Volkszählung - statt. Für die Erhebung der Daten zum Stichtag 15. Mai 2022 wurde auch im Landkreis Günzburg eine Erhebungsstelle eingerichtet.

Für die Befragungen von Haushalten und an Wohnheimen im Rahmen des Zensus benötigt die Erhebungsstelle die Unterstützung von zahlreichen Interviewerinnen und Interviewern, sogenannten Erhebungsbeauftragten, die ehrenamtlich von Mai bis Juli 2022 die auskunftspflichtigen Bürgerinnen und Bürger aufsuchen und befragen.

Sie können sich Ihre Zeit frei einteilen und werden wohnortnah eingesetzt. Für jede befragte Person erhält der Erhebungsbeauftragte eine steuerfreie Aufwandsentschädigung. Auslagen (Fahrtkosten, Porto) werden zusätzlich erstattet.

Bitte bewerben Sie sich bis spätestens 28.02.2022 gerne direkt über das Online-Bewerberportal auf der Homepage des Landkreises Günzburg!

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite www.landratsamt.landkreis-guenzburg.de/aktuelles/zensus-2022. 

Erhebungsstelle Landkreis Günzburg

Ichenhauser Straße 20 b, 89312 Günzburg

Telefon (08221) 95-57 -801, -802, -803

E-Mail: zensus2022@landkreis-guenzburg.de

vom 25.10.2021 11:12:51 Uhr

Burtenbacher Weihnachtsmarkt 2021 - Einlass nur nach 3G plus Regeln

Grußwort des 1. Bürgermeisters

In den vielen Monaten seit März 2020 mussten wir alle aufgrund der Corona-Pandemie unzählige Einschränkungen in den verschiedensten Bereichen unseres täglichen Lebens hinnehmen. Öffentliche Veranstaltungen, insbesondere von Vereinen und Institutionen, waren dabei ab einer bestimmten Größe überhaupt nicht mehr durchführbar, so dass vor allem das örtliche Vereinsleben fast vollständig zum Erliegen kam.

Umso mehr freue ich mich darüber, dass wir zusammen mit den teilnehmenden Vereinen heuer am 2. Adventswochenende wieder einen Weihnachtsmarkt durchführen können. Zwar muss der Markt in diesem Jahr etwas anders organisiert werden, da uns Corona auch weiterhin begleiten wird, aber ich denke, die Besucher unseres Weihnachtsmarktes werden dafür Verständnis zeigen.

Da wir auf maximale Sicherheit für unsere Besucher setzen, können wir nur bei Beachtung der 3Gplus Regel (geimpft, genesen oder PCR-Testnachweis) Zutritt zu unserem Markt gewähren. Auch hinsichtlich des Rahmenprogramms werden wir etwas weniger anbieten können. Dennoch bin ich mir sicher, dass wir unseren Besuchern wieder ein stimmungsvolles, vorweihnachtliches Wochenende zaubern werden.

Ich danke allen, die zum Gelingen des Weihnachtsmarktes 2021 beitragen werden, insbesondere unserem Organisationsteam, den Budenbetreibern und Ausstellern, sowie den Mitwirkenden aus den örtlichen Vereinen und kirchlichen Verbänden. Ohne Ihr Zutun und Ihre Unterstützung könnte dieser Weihnachtsmarkt nicht existieren.

Gleichzeitig bedanke ich mich bei allen, die unseren Weihnachtsmarkt besuchen kommen, für Ihr Verständnis hinsichtlich unserer Corona-Regelungen und wünsche Ihnen ein paar schöne Stunden auf unserem Weihnachtsmarkt sowie eine friedvolle, besinnliche Adventszeit.

Ihr Roland Kempfle

1. Bürgermeister

vom 28.04.2021 08:49:44 Uhr

Offizieller Abschluss des Hochwasserschutzes in Kemnat

In Anwesenheit von Landrat Dr. Hans Reichharft fand bei einem Pressetermin der offizielle Abschluss des Hochwasserschutzes in Kemnat statt. Bauoberrat Maximilian Hartmann erläuterte nochmals die Eckpunkte der ca. 2,3 Mio. Euro teuren Baumaßnahme. Der Markt Burtenbach beteiligte sich hierbei in maßgeblichem Umfang mit knapp 1,1 Mio. Euro. Nach Ursberg-Bayersried ist Kemnat nun das zweite abgeschlossene Hochwasserschutzprojekt im Mindeltal. Gut angelegtes Geld zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und deren Sachwerte, betonte Bürgermeister Roland Kempfle. Leider musste eine offizielle Einweihungsfeier coronabedingt ausfallen.

Anlage: 4180-hochwasserschutz-muehle1.jpg

Anlage: 8531-hochwasserschutz-muehle2.jpg

vom 27.01.2021 09:43:37 Uhr

Mikrozensus 2021 im Januar gestartet

Interviewerinnen und Interviewer des Landesamts für Statistik in Fürth bitten um Auskunft

Der Mikrozensus ist die größte amtliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Seit mehr als 60 Jahren wird in Bayern und im gesamten Bundesgebiet jährlich etwa ein Prozent der Bevölkerung befragt. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik in Fürth betrifft dies in Bayern rund 60 000 Haushalte. Sie werden im Verlauf des Jahres von speziell für diese Erhebung geschulten Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.

Im Jahr 2021 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus statt. Dabei handelt es sich um eine gesetzlich angeordnete Haushaltsbefragung, für die seit 1957 jährlich ein Prozent der Bevölkerung zu Themen wie Familie, Lebenspartnerschaft, Lebenssituation, Beruf und Ausbildung befragt wird. Für einen Teil der auskunftspflichtigen Haushalte kommt ein jährlich wechselnder Themenbereich hinzu, der in diesem Jahr Fragen zur Gesundheit beinhaltet.  

Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürgerinnen und Bürger des Landes von großer Bedeutung. So entscheiden die erhobenen Daten z.B. mit darüber, wieviel Geld Deutschland aus den Struktur- und Investitionsfonds der Europäischen Union erhält.

Aufgrund steigender Anforderungen, z.B. im Bereich der Arbeitsmarkt- und Armuts-berichterstattung, wurde der Mikrozensus für die Jahre ab 2020 überarbeitet. Neben der bereits seit 1968 in den Mikrozensus integrierten Arbeitskräfteerhebung der Europäischen Union (LFS – Labour Force Survey) sind seit 2020 auch die bisher separat durchgeführte europäische Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU SILC – European Union Statistics on Income und Living Conditions) sowie ab diesem Jahr die Befragung zu Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) Teil des neuen Mikrozensus. Um die Befragten trotz dieser Erweiterungen zu entlasten, wird die Stichprobe seit 2020 in Unterstichproben geteilt, auf welche die verschiedenen Erhebungsteile LFS, EU-SILC und IKT verteilt werden.

Die Befragungen zum Mikrozensus finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind in diesem Jahr rund 60 000 Haushalte zu befragen. Dabei bestimmt ein mathematisches Zufallsverfahren, wer für die Teilnahme am Mikrozensus ausgewählt wird.

Die Befragungen werden in vielen Fällen als telefonisches Interview mit den Haushalten durchgeführt. Dafür engagieren sich in Bayern zahlreiche ehrenamtlich tätige Interviewerinnen und Interviewer im Auftrag des Bayerischen Landesamts für Statistik. Haushalte, die kein telefonisches Interview wünschen, haben die Möglichkeit, ihre Angaben im Rahmen einer Online-Befragung oder auf einem Papierfragebogen per Post zu übermitteln.

Ziel des Mikrozensus ist es, für Politik, Wissenschaft, Medien und die Öffentlichkeit ein zuverlässiges Bild der Lebensverhältnisse aller Gruppen der Gesellschaft zu zeichnen. Um die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht. Sie gilt sowohl für die Erstbefragung der Haushalte als auch für die drei Folgebefragungen innerhalb von bis zu vier Jahren. Durch die Wiederholungsbefragungen können Veränderungen im Zeitverlauf nachvollzogen und eine hohe Ergebnisqualität erreicht werden. Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Sie kündigen das geplante Telefoninterview bei den Haushalten stets zuvor schriftlich an.

Das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2021 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Interviewerinnen und Interviewer zu unterstützen.

vom 16.12.2020 13:24:27 Uhr

Aktuelle Einschränkungen auf Grund des Lockdowns bzgl. persönlicher Vorsprachen - Schließung des Rathauses zwischen den Jahren

Das Rathaus bleibt vom 28.12.2020 bis 31.12.2020 geschlossen.

Bei Sterbefällen wenden Sie sich bitte an den Burtenbacher Bestattungsdienst, Telefon 08285 928287.

Ab 04.01.2021 sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass persönliche Vorsprachen während des Lockdowns ausschließlich bei dringenden und unaufschiebbaren Angelegenheiten möglich sind. Alle anderen Anliegen bitten wir telefonisch oder per mail an uns zu richten.

Sobald hier wieder eine Lockerung dieser Regelung möglich ist, werden wir Sie selbstverständlich umgehend darüber informieren.

Achten Sie auf sich und andere und bleiben Sie gesund.

Ihre Rathausverwaltung