vom 17.08.2011 09:44:49 Uhr

GEW neuer Netzbetreiber in Oberwaldbach

Künftiger Stromnetzbetreiber für den Ortsteil Oberwaldbach wird das Gemeinde-Elektrizitäts- und Wasserwerk Burtenbach (GEW). 1. Bürgermeister Roland Kempfle und GEW-Werkleiter Erich Gross unterzeichneten dieser Tage den für zunächst zehn Jahre gültigen Konzessionsvertrag. Auch der bisherige Konzessionsnehmer, die Lechwerke Augsburg AG, hatte sich ebenfalls wieder um die neue Konzession bemüht. Oberwaldbach ist im Versorgungsgebiet des GEW nach Burtenbach, Kemnat, Münsterhausen, Hagenried, Reichertsried und Häuserhof nun der siebte Ortsteil, der künftig am GEW-Netz hängt. Insgesamt liefert das seit 106 Jahren bestehende GEW Burtenbach jährlich rund 19 Millionen Kilowatt Strom an ca. 2.700 Kunden.  
(Bild v.l.n.r.: 1. Bürgermeister Roland Kempfle, Werkleiter Erich Gross)

vom 10.08.2011 12:44:56 Uhr

Burtenbach anno 1580

Die mittelalterliche Ortsgeschichte Burtenbachs war Thema im Heimat- und Sachkundeunterricht der 4. Klasse an der Grundschule in Burtenbach. Um sich das damalige Leben im Markt Burtenbach besser vorstellen zu können, bastelten drei Schüler in ihrer Freizeit ein Modell des Dorfes zu Zeiten Sebastian Schertlins anno 1580. Am Ende des Schuljahres überreichten sie ihr Werk an Bürgermeister Kempfle, der versprach, es im Rathaus auszustellen.
(Bild: von links nach rechts: Nicolas Rößner, Kai Schwarzkopf, Bürgermeister Roland Kempfle, Michael Gufler)

vom 03.08.2011 20:35:08 Uhr

Breitband Markterkundungsverfahren

Paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren nach Nr. 6.4.1 der Bayerischen Breitbandrichtlinie 
  

1. Zieldefinition

  1. Der Markt Burtenbach führt ein Markterkundungsverfahren nach Nummer 6.1, dritter Absatz der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009, zuletzt geändert durch Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 01. Dezember 2010, durch.

    Mit dem Markterkundungsverfahren soll ein Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze identifiziert werden, der sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sieht, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im definierten Bedarfsgebiet anzubieten
  1. Zeitgleich führt der Markt Burtenbach ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4 der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009, zuletzt geändert durch Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 01. Dezember 2010, durch.

    Das Auswahlverfahren dient der Identifizierung eines Netzbetreibers, der mit öffentlichem Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines leitungs- oder funkbasierten Breitbandnetzes im definierten Bedarfsgebiet realisieren kann. Es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter- und Technologieneutralität. Ein öffentlicher Zuschuss wird nur gewährt, wenn das Markterkundungsverfahren ergebnislos verlaufen ist.

2. Unterversorgungssituation

Der Markt Burtenbach (Einwohner: 3437, Landkreis Günzburg) weist Gebiete auf, die unzureichend mit Breitband versorgt sind (d. h. Übertragungsgeschwindigkeit unter 1 Mbit/s). Betroffen sind die Gemeindeteile Oberwaldbach mit 500 Einwohnern und Kemnat mit 622 Einwohnern. Darüber hinaus könnte auch Burtenbach (2.315 Einwohnern) in Teilbereichen unzureichend versorgt sein.

Der Markt Burtenbach hat eine Ist- und Bedarfsanalyse nach Nummer 6.1 der Breitbandrichtlinie durchgeführt, aus der sich die konkrete Unterversorgung der Ortsteile ergibt. Das Ergebnis liegt als Anlage bei und kann auf der Internetseite www.burtenbach.de eingesehen werden oder schriftlich beim Breitbandpaten, 1. Bürgermeister Roland Kempfle, angefordert werden.  

3. Zieldefinition

Ziel des Markterkundungsverfahrens und des Auswahlverfahrens ist die Ermittlung eines Betreibers, der eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung für Unternehmen, Freiberufler, landwirtschaftliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und Privathaushalte in den betroffenen Gemeindeteilen zu angemessenen Endkundenpreisen sicher stellt.

Bedarfsgerecht ist eine Versorgung mit einer mittleren effektiven Datenrate für Privathaushalte von mindestens 1 Mbit/s im Download und von mindestens 128 kbit/s im Upload. In mindestens 90 % der Zeit sollte den Nutzern mehr als 1 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen.

Die Inbetriebnahme soll spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung erfolgen.

4. Anforderungen

Der Anbieter hat eine technische und im Falle eines öffentlichen Zuschussbedarfs auch eine finanzielle Offerte abzugeben. Dazu gehört ein konkretes technisches Konzept für einen Breitbandinfrastrukturausbau im Gemeindegebiet.

Ist ein Zuschuss zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit nötig, so ist dieser Zuschussbedarf plausibel zu begründen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen und deren Kosten darzustellen. Es gilt Nummer 6.4.3 der Breitbandrichtlinie.

Die Offerte muss folgende Inhalte aufweisen:

- Vorstellung des Netzbetreibers

- Referenzen

- Technisches Konzept zur Realisierung der Breitbandinfrastruktur

- Mittlere reale Datenrate im Download und im Upload

- Endkundenpreise, inklusive Bereitstellungsgebühr und Kosten für Endkundengeräte

- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkundenverträge

- Zeitliche Verfügbarkeit einer Mindestübertragungsgeschwindigkeit von 1 Mbit/s

- Zuschussbedarf zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit (nur im Auswahlverfahren)

- Versorgungs- und Erschließungsgrad (auch grafische Darstellung)

- Zeitpunkt der Inbetriebnahme

5. Besonderheiten im Auswahlverfahren

a. Bewertungskriterien Gewichtung:

- Erschließungsgrad 20 %

- Höhe der Endkundenpreise 10 %

- Zuschussbedarf 40%

- Technisches Konzept (prozentuale Verfügbarkeit, mittlere effektive Datenraten etc.) 20 %

- Zeitpunkt der Inbetriebnahme 10 %

b. Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene

Anderen Netz- und Dienstebetreibern muss ein offener, diskriminierungsfreier Netzzugang auf Vorleistungsebene

gewährt werden.

c. Netzbetrieb

Der Netzbetrieb ist für mindestens 7 Jahre aufrecht zu erhalten.

6. Sonstiges

Wird für den Betrieb der Breitbandinfrastruktur eine Lizenz benötigt, ist diese vorzulegen. Vorzulegen ist auch eine etwaige Registrierung des Netzbetreibers bei der Bundesnetzagentur und eine Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden.

7. Fristen

Offerten für das Markterkundungsverfahren müssen spätestens am 7. September 2011 beim Breitbandpaten des Marktes Burtenbach eingegangen sein (siehe Ziffer 8).

Offerten für das Auswahlverfahren müssen spätestens am 07. Oktober 2011 beim Breitbandpaten des Marktes Burtenbach eingegangen sein (siehe Ziffer 8).

8. Ansprechpartner

Ansprechpartner ist der gemeindliche Breitbandpate, 1. Bürgermeister Roland Kempfle, Tel. 08285-999820, E-Mail: buergermeister@burtenbach.de

 

 

Anlage: 4564-Expose.pdf

vom 14.07.2011 16:27:33 Uhr

Langjährige Mitarbeiterin verabschiedet

Nach über 27-jähriger Dienstzeit verabschiedete Bürgermeister Roland Kempfle die Verwaltungsangestellte Irmgard Rommel in den wohlverdienten Ruhestand. Im Rahmen einer kleinen Feier würdigte Kempfle die gewissenhafte und engagierte Arbeit seiner Angestellten und dankte im Namen der Bürgerschaft und des Gemeinderates. Als Geschenk überreichte der Bürgermeister einen Reisegutschein samt Blumenstrauß.

vom 04.05.2011 13:25:44 Uhr

Zensus 2011 – Wissen was morgen zählt

Am 9. Mai 2011 findet nach fast genau 24 Jahren wieder ein Zensus statt, damals noch Volkszählung genannt. Deutschland beteiligt sich damit an einer europaweiten Volkszählungsrunde, die für die Jahre 2010/2011 gesetzlich vorgeschrieben ist. Im Rahmen des Zensus werden Einwohnerzahlen und andere Grunddaten der Bevölkerung erhoben, um sowohl dem Bund, den Ländern und den Gemeinden als auch der Wirtschaft statistische Planungsgrundlagen an die Hand geben zu können. Zensusdaten haben vielfältige Auswirkungen sowohl auf das demokratische Staatswesen als auch den persönlichen Alltag der Menschen, z.B. beim Länderfinanzausgleich, bei der Einteilung von Wahlkreisen und bei Volksbegehren aber auch bei der kommunalen Planung von Kindergärten, Schülerbeförderung und Seniorenheimen.
 
Beim Zensus 2011 wird ein Großteil der benötigten Daten aus Verwaltungsregistern, wie z.B. dem Melderegister, erhoben. Aus Gründen der Qualitätssicherung und zur Ermittlung zusätzlicher Zensusmerkmale, wie der Bildung oder der zur Verfügung stehenden Wohnfläche, ist es dennoch erforderlich, direkte Befragungen bei rund einem Drittel der Bevölkerung durchzuführen. Die drei wichtigsten Befragungen des Zensus sind dabei zum einen die Gebäude- und Wohnungszählung, bei der alle Eigentümer und Verwalter von Wohnimmobilien per Post einen Fragebogen vom Statistischen Landesamt erhalten. Zweitens die Haushaltsstichprobe, bei der nach einem statistischen Zufallsverfahren ausgewählte Haushalte - 10% der Bevölkerung - persönlich durch einen Interviewer befragt werden. Und die Erhebung in sogenannten Sonderbereichen, bei denen abhängig von der jeweiligen Bereichsart (sensibel oder nicht sensibel) entweder alle Bewohner oder die Leiter der Einrichtungen um Auskunft gebeten werden. Für alle Befragungen des Zensus hat der Gesetzgeber eine Auskunftspflicht festgelegt (§ 18 Zensusgesetz 2011 ZensG 2011).
Beim Zensus 2011 können die Bürger sicher sein, dass die gewonnenen Informationen ausschließlich für statistische Zwecke verwendet werden und nicht in die öffentliche Verwaltung, wie die Einwohnermeldeämter, zurückfließen werden. Außerdem werden alle persönlichen Angaben, wie der Name oder die Adresse, zum frühestmöglichen Zeitpunkt, d.h. nach der Aufbereitung der Daten, gelöscht. Der Schutz der erhobenen Daten hat in der amtlichen Statistik eine hohe Priorität und unterliegt strikten rechtlichen Rahmenbedingungen.Deshalb sind alle Mitarbeiter beim Zensus auch schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet worden.
18 Monate nach dem Stichtag, also am 9. November 2012, werden die ersten Zensusergebnisse veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt gibt es wieder aktuelle und verlässliche Zahlen darüber, wie viele Menschen in Bayern leben und wie die Wohnsituation vor Ort aussieht. Am 9. Mai 2013 werden dann auch Zahlen über Haushalte, deren Struktur sowie weitere interessante Informationen über Bayerns Kreise, Städte und Gemeinden jedermann zur Verfügung stehen. Weitere Informationen zum Zensus 2011, seinem Zweck, seine Rechtsgrundlagen sowie Musterfragebogen finden Sie im Internet unter www.statistik.bayern.de/zensus.

vom 11.04.2011 13:11:33 Uhr

25-jähriges Dienstjubiläum

Ihr 25-jähriges Dienstjubiläum feierte dieser Tage Frau Maria Bäurle beim Markt Burtenbach. Seit 1986 hält sie das Gemeindehaus in Kemnat in Schuss und sorgt das ganze Jahr dafür, dass vor allem die örtlichen Vereine stets saubere Räumlichkeiten vorfinden. Bürgermeister Kempfle dankte im Namen der Bürgerschaft für ihre treuen Dienste und überreichte einen Blumengruß samt Gutschein.

vom 07.04.2011 12:12:44 Uhr

Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 12.04.2011

1. Genehmigung des Protokolls der letzten Gemeinderatssitzung vom 14.03.11
2. Sanierung der Hauptwege im Burtenbacher Friedhof – Auswahl der Pflasterung
3. Behandlung von Baugesuchen
3.1 Neubau einer Halle auf dem Gelände des Gemeindeelektrizitäts- und Wasserwerk Burtenbach (GEW), Grundstück Fl.Nr. 30 der Gemarkung Burtenbach; Antragsteller: Markt Burtenbach
3.2 Bauvoranfrage zur Errichtung einer Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 198 der Gemarkung Oberwaldbach; Antragsteller: Kathrin und Werner Schmucker, Lichtenaustr. 33, Oberwaldbach
3.3 Neubau einer barrierefreien gehobenen Seniorenresidenz für 6 Wohneinheiten im Villenstil mit 8 Carports und Geräteschuppen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 147/14 und 147/15 der Gemarkung Burtenbach; Antragsteller: Heinz Rößner, Innerer Krautgartenweg 44, Burtenbach
4. Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Jahr 2011
5. 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kirchhalde“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB – Vorstellung der Entwurfsplanung und Billigungs- und Auslegungsbeschluss
6. Antrag des Musikvereins Kemnat zur Bezuschussung der Neuanschaffung und Ergänzung von Trachten sowie der Musik- und Gesangsanlage
7. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

vom 14.12.2010 08:24:56 Uhr

Zensus 2011 - in ganz Europa wird gezählt

Interviewer (Erhebungsbeauftragte) gesucht
Die Europäische Union führt im Jahr 2011 einen gemeinschaftsweiten Zensus durch, an dem sich die Bundesrepublik Deutschland mit einem registergestützten Verfahren beteiligt. Der Landkreis Günzburg ist verpflichtet mitzuwirken, auf den Inhalt der Befragung hat er aber keinen Einfluss.
Während der Kernerhebungsphase von Mai bis August 2011 werden ca. 15 000 Bürger und Bürgerinnen des Landkreises Günzburg befragt. Für die Befragung werden ca. 151 Interviewer und Interviewerinnen benötigt. Interessenten erhalten Auskünfte unter der E-Mail Adresse
zensus@landkreis-guenzburg.de oder unter 08223/4084870, Frau Kempfle.
 
 
Ein Interviewer/ eine Interviewerin wird ca. 100 Personen befragen. Die Interviewertätigkeit wird als ehrenamtliche Tätigkeit überwiegend steuerfrei vergütet. Die Befragungen erfolgen nach vorheriger Ankündigung.
Hintergrund Zensus 2011
Die letzte Volkszählung in der alten Bundesrepublik liegt bereits 23 Jahre zurück, sie fand 1987 mit einer Vollerhebung aller in Deutschland lebenden Personen statt. In der ehemaligen DDR liegt Sie sogar schon 29 Jahre zurück, dort wurde 1981 das letzte Mal die Bevölkerung gezählt. Schon damals hatte sich gezeigt, dass die errechneten Einwohnerzahlen von der Realität stark abweichen können.
Das Statistische Bundesamt geht davon aus, dass in Deutschland ca. 1,3 Millionen Menschen weniger leben als die fortgeschriebene Bevölkerungszahl angibt. Dieser unterschied hat von Region zu Region unterschiedliche Auswirkungen, da sich z. B. der Länderfinanzausgleich (Ausgleich der unterschiedlichen Finanzkraft der Länder) sowie der kommunale Finanzausgleich (Verteilung von Landesmitteln an die Kommunen zur Erfüllung der jeweiligen Staatsaufgaben) auf diese fortgeschriebene Bevölkerungszahl stützen.
Aber auch die Einteilung der Bundestagswahlkreise, die Stimmverteilung der Bundesländer im Bundesrat und die Sitze Deutschlands im Europaparlament sind von diesen Zahlen abhängig.
Ebenso sind die amtlichen Einwohnerzahlen eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Kommunalplanung (z. B. Bedarf sozialer Wohnungsbau, Kindergärten, Schulen, Seniorenheime) und für die Wirtschaft (z. B. Standortentscheidung).
Aus diesen Gründen ist das oberste Ziel des Zensus 2011, eine neue amtliche Einwohnerzahl zu ermitteln, damit die oben genannten Verteilungen und Entscheidungsgrundlagen gerechter und genauer werden.
Ein weiteres Ziel des Zensus 2011 ist es, Informationen zum Wohnraum, zur Bildung und zum Erwerbsleben der Bevölkerung zu gewinnen (Wie viele Erwerbstätige gibt es und wie viele davon sind selbstständig? Wie viele Wohnungen gibt es in Deutschland? Wie viele Kinder werden wann wo eingeschult usw.).
Anders als bei der Vollerhebung im Jahr 1987 werden beim Zensus 2011 nicht mehr alle Haushalte befragt, sondern es werden für die wichtigsten Merkmale wie z.B. Alter und Staatsangehörigkeit Verwaltungsregister (Melderegister und amtliche Statistik) für die Gewinnung der Daten genutzt. Weitere Daten wie Informationen über die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung kommen von der Bundesagentur für Arbeit. Da diese Register aber nicht alle benötigten Daten enthalten, werden ca.10% der Bevölkerung für die Stichprobenerhebung zur Befragung nach der Bildung ausgewählt. Die Auswahl der Befragten erfolgt nach einem Zufallsprinzip.
Darüber hinaus finden eine Gebäude- und Wohnungszählung und eine Erhebung in den Sonderbereichen (nicht sensibler Bereich: Alten-/Pflegeheim, Internat; sensibler Bereich: Justizvollzugsanstalten, Behinderten(wohn)heim) als postalische Vollerhebung statt.
Stichtag für den Zensus 2011 ist der 09. Mai 2011, doch bereits am 22. November 2010 startet in Bayern die Vorbefragung für die Gebäude- und Wohnungszählung. Dabei werden die bereits recherchierten Gebäude- und Wohnungseigentümer über die eigentliche Gebäude- und Wohnungszählung im Jahr 2011 informiert und zur Mitarbeit bei der Überprüfung der Daten aufgefordert, um den reibungslosen Ablauf der im kommenden Jahr stattfindenden eigentlichen Befragung sicher zu stellen.
Die Befragten, egal ob über die Haushaltsstichprobe, die Gebäude- und Wohnungszählungoderaufgrund der Vollerhebung in den Sonderbereichen, alle sind zur Auskunft nach dem Zensusgesetz verpflichtet.
Mit Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger wird die Grundlage für viele wichtige Entscheidungen (kommunale Finanzzulage, Zahl der Kindergartenplätze, Attraktivität für Unternehmen) wieder auf den tatsächlichen Stand gebracht.
Zuständig für die Durchführung des Zensus 2011 in Bayern ist das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung. In den kreisfreien Gemeinden und den Landkreisen wurden zur Unterstützung des statistischen Landesamtes zum 01.11.2010 Erhebungsstellen eingerichtet.
Hauptaufgabe dieser Erhebungsstellen ist die Durchführung der Haushaltsstichprobe und die Erhebung in den Sonderbereichen. Die richtige Auswahl der Interviewer (Erhebungsbeauftragte), die Schulung sowie die Einteilung in die Erhebungsbezirke liegen im Verantwortungsbereich der Erhebungsstelle. Eine weitere, wichtige Aufgabe der Erhebungsstellen ist es, die Einhaltung des besonderen Datenschutzes sicherzustellen.
Erhebungsstelle Zensus 2011 beim Landratsamt Günzburg:
Auch das Landratsamt Günzburg hat zum 01.11 2010 eine Erhebungsstelle eingerichtet. Sie befindet sich im 1. Stock des Gebäudes in der Von-Stain-Str. 8 in Ichenhausen und besteht aus zwei abgeschotteten Büros zu denen nur der Zensusbeauftragte und Erhebungsstellenleiter und zwei Mitarbeiter zutritt haben. Alle Mitarbeiter der Erhebungsstelle sowie die Erhebungsbeauftragten werden dazu verpflichtet, über Ihre Arbeit und die damit verbundenen sensiblen Personendaten stillschweigen zu halten. Eine Rückspielung der Daten an die Meldeämter oder die Bundesnetzagentur für Arbeit darf und wird es nicht geben, dafür sorgt das sogenannte Rückspielverbot.

vom 11.11.2010 11:28:47 Uhr

Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 16.11.2010

1. Genehmigung des Protokolls der letzten Gemeinderatssitzung vom 18.10.10
2. Aktuelles zur Bläserschule Mindeltal von Schulleiter Stefan Tarkövi
3. Neufassung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen des
Marktes Burtenbach
4. Festsetzung eines Parkverbotes in der Feuerhausgasse in Burtenbach
5. Behandlung von Baugesuchen
5.1 Neubau einer Maschinen- und Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 488 der
Gemarkung Oberwaldbach; Antragsteller: Heiligmann F. und A., GbR,
Lichtenaustr. 10, Oberwaldbach
5.2 Umbau und Umnutzung von bestehenden Räumlichkeiten zur Errichtung einer
Kindergrippe im Evangelischen Kindergarten “Guter Hirte“ in Burtenbach
6. Behandlung der Anregungen aus den Bürgerversammlungen 2010
7. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

vom 05.08.2010 12:37:55 Uhr

Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 10.08.2010

1. Genehmigung des Protokolls der letzten Gemeinderatssitzung vom 12.07.10
2. Jahresabschluss des GEW für das Wirtschaftsjahr 2009
3. Behandlung von Baugesuchen
3.1 Neubau einer Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 954 der Gemarkung Burtenbach; Antragsteller: Peter u. Sybille Pfaudler, Angerweg 16, 86479 Aichen
3.2 Tekturplan zur Errichtung einer Funksende- und Empfangsanlage für das Vodafone D2 Mobilfunknetz auf dem Grundstück Fl.Nr. 463 der Gemarkung Burtenbach
3.3 Änderung der Dachneigung und Erweiterung des bestehenden Carports mit Aufbau einer Photovoltaikanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1069/19 der Gemarkung Burtenbach; Antragsteller: Walter Rößner, Eichenweg 6, Burtenbach
4. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
5. Verschiedenes, Wünsche und Anträge